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RECHTLICHES

3D-Druck im Nebengewerbe: Was du neben Job, Studium oder Schule wissen musst

Von Samuel Hofert · Stand: November 2026

Kurz gesagt

Ein Nebengewerbe meldest du ganz normal beim Gewerbeamt an und gibst nur an, dass es im Nebenerwerb läuft. Kläre vorher, ob dein Arbeitgeber zustimmen muss, und als Studierender, was deine Krankenkasse dazu sagt. Dein Gewinn zählt zum Einkommen, auch wenn du Kleinunternehmer bist.

Fast alle, die mit dem Verkauf von 3D-Drucken anfangen, machen das nebenbei. Neben dem Job, dem Studium oder der Schule. Das passt auch gut, denn der Drucker läuft, während du etwas anderes machst. Trotzdem gelten für dein Nebengewerbe ein paar Regeln, die du am besten gleich am Anfang klärst.

Nebengewerbe ist ein ganz normales Gewerbe

Ein eigenes "Nebengewerbe-Formular" gibt es nicht. Du meldest ein Gewerbe beim Gewerbeamt deiner Stadt an, genau wie jemand, der hauptberuflich startet. Auf dem Formular gibst du nur an, dass du es im Nebenerwerb machst.

Danach passiert das Übliche:

  • Du wirst automatisch Mitglied der IHK. Anmelden musst du dich dort nicht extra.
  • Das Finanzamt schickt dir den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Den füllst du über ELSTER aus.
  • Die Berufsgenossenschaft informierst du laut IHK innerhalb einer Woche nach der Gewerbeanmeldung.

Wie das Schritt für Schritt geht, steht hier: Gewerbe anmelden

Neben dem Job: Arbeitgeber informieren

Schau in deinen Arbeitsvertrag. Viele Verträge haben eine Klausel zu Nebentätigkeiten. Dort steht, ob du deinen Arbeitgeber nur informieren musst oder ob er zustimmen muss. Steht nichts drin, lohnt ein Blick in Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung.

Zwei Dinge gelten fast immer:

  • Du darfst deinem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen.
  • Dein Job darf nicht darunter leiden. Wer krankgeschrieben ist, druckt nicht nebenher Bestellungen ab.

Mein Rat: Sag es offen. Ein kurzes Gespräch ist besser, als wenn es später rauskommt.

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Als Studierender: Achtung bei der Krankenversicherung

Hier wird es etwas kniffliger. Ich bin kein Experte für Krankenkassen, darum nur das Grobe:

  • Familienversicherung: Im Moment darf dein regelmäßiges Gesamteinkommen 565 € im Monat nicht übersteigen. Bei Selbstständigen zählt der Gewinn, und ein Minijob wird dazugerechnet.
  • Die 20-Stunden-Regel: Arbeitest du in der Vorlesungszeit regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche, spricht das dafür, dass das Studium nicht mehr im Vordergrund steht. Job und Gewerbe werden zusammengezählt.
  • Hauptberuflich selbstständig: Die Kasse schaut nicht nur auf die Stunden, sondern auch auf den Gewinn. Gilt dein Gewerbe als hauptberuflich, wird es teurer.

Wenn du als Werkstudent arbeitest und dazu ein Gewerbe hast, zählen beide Tätigkeiten zusammen. Melde dein Gewerbe deiner Krankenkasse und lass dir am besten schriftlich bestätigen, wie sie es einstuft. Das kostet nichts und erspart dir Nachzahlungen.

Schüler und unter 18

Wenn du noch nicht volljährig bist, brauchst du zusätzlich die Zustimmung deiner Eltern und eine Genehmigung vom Familiengericht. Alles dazu: 3D-Drucke verkaufen unter 18

Kleinunternehmer: fast immer die richtige Wahl

Im Fragebogen fürs Finanzamt entscheidest du, ob du Kleinunternehmer sein willst. Dann weist du keine Umsatzsteuer aus. Das geht im Moment, solange dein Umsatz im Vorjahr nicht über 25.000 € lag und im laufenden Jahr nicht über 100.000 € liegt. Ich hab die Regelung selbst genutzt. Mehr dazu: Kleinunternehmer

Einkommensteuer: Dein Gewinn zählt zum Einkommen

Das vergessen viele. Kleinunternehmer heißt nicht steuerfrei. Dein Gewinn aus dem 3D-Druck wird zu deinem übrigen Einkommen dazugezählt, also zum Beispiel zu deinem Gehalt.

Ein paar Punkte, die gut belegt sind:

  • Härteausgleich für Angestellte: Hast du neben deinem Lohn nur kleine Nebeneinkünfte, bleiben bis 410 € im Jahr steuerfrei. Zwischen 410 und 820 € wird nur ein Teil besteuert. Über 410 € musst du eine Steuererklärung abgeben.
  • Grundfreibetrag: Im Moment sind 12.348 € Einkommen im Jahr steuerfrei. Als Angestellter verbrauchst du den aber meistens schon mit deinem Gehalt. Für Studierende ohne anderes Einkommen kann er dagegen viel ausmachen.
  • Gewerbesteuer: Für Einzelunternehmer gibt es einen Freibetrag von 24.500 € Gewinn im Jahr. Bei einem kleinen Nebengewerbe fällt deshalb meistens keine an.

Wie viel Steuer du am Ende wirklich zahlst, hängt von deiner ganzen Situation ab. Frag im Zweifel einen Steuerberater.

Nicht vergessen: die Pflichten beim Verkaufen

Nebengewerbe heißt nicht "weniger Pflichten". Sobald du verkaufst, gelten dieselben Regeln wie für alle: GPSR, Verpackungsgesetz und Lizenzen. Schau dir GPSR und CE und das Verpackungsgesetz an, bevor das erste Paket rausgeht.

Ein Tipp, der wenig bekannt ist: Die IHK berät dich als Mitglied kostenlos. Mir hat sie bei GPSR und anderen rechtlichen Fragen geholfen, und kaum jemand nutzt das.

Mein Fazit

Ein 3D-Druck Nebengewerbe ist schnell angemeldet und für den Anfang genau richtig. Kläre drei Sachen gleich am Anfang: deinen Arbeitsvertrag, deine Krankenversicherung und die Kleinunternehmerregelung. Und rechne deinen Preis ehrlich durch, zum Beispiel mit meinem Kosten-Rechner. Ein Nebengewerbe, das nur Arbeit macht und nichts übrig lässt, hält niemand lange durch.

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Häufige Fragen

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Keine Rechts- oder Steuerberatung. Ich zeige dir, wie es bei mir war und was ich gelernt habe. Im Zweifel frag deine IHK, die berät kostenlos.