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RECHTLICHES

3D-Druck verkaufen: Brauchst du ein Gewerbe?

Von Samuel Hofert · Stand: November 2026

Kurz gesagt

Ja, sobald du regelmäßig verkaufst und damit Gewinn machen willst. Die Anmeldung kostet je nach Stadt meist 20 bis 60 € und geht oft online. Danach kommen noch der Fragebogen vom Finanzamt und die Meldung bei der Berufsgenossenschaft.

Als ich angefangen hab, dachte ich: Gewerbe, das ist was für richtige Firmen. Klingt kompliziert, klingt teuer. Beides stimmt nicht. Für meinen Shop war die Anmeldung einer der einfachsten Schritte.

Ab wann brauchst du ein Gewerbe?

Entscheidend ist, ob du Gewinn machen willst. Wenn du regelmäßig verkaufst und damit Geld verdienen willst, brauchst du ein Gewerbe. Egal ob es zehn oder tausend Euro im Monat sind, und auch wenn du es nur nebenbei machst.

Wenn du einmal etwas verkaufst, zum Beispiel einen Druck an einen Freund oder deinen alten Drucker, ist das privat. Eine Mindestgrenze, unter der du kein Gewerbe brauchst, gibt es nicht.

Was passiert, wenn du es nicht machst?

Dann kann ein Bußgeld kommen. Die IHK hat mir im Interview erklärt: Wer die Anmeldung schnell nachholt, sobald er merkt, dass er sie braucht, trifft beim Gewerbeamt oft auf Verständnis. Wie kulant das Amt ist, ist aber von Stadt zu Stadt verschieden. Darum lieber direkt anmelden.

Checkliste vor dem ersten Verkauf

Gewerbe, GPSR, Verpackung und alles andere zum Abhaken. Kostenlos per Mail.

Kostenlos, kein Spam.

So meldest du dein Gewerbe an

  1. Beim Gewerbeamt deiner Stadt anmelden. In vielen Städten geht das online, sonst vor Ort. Du brauchst deinen Ausweis.
  2. Tätigkeit beschreiben. Zum Beispiel: "Herstellung und Verkauf von 3D-gedruckten Produkten, Online-Handel". Beschreib es lieber etwas breiter, dann musst du nicht für jedes neue Produkt ummelden.
  3. Gebühr zahlen. Je nach Stadt meist zwischen 20 und 60 €. Eine Abmeldung kostet später ungefähr nochmal so viel.

Als Rechtsform startest du in der Regel als Einzelunternehmer. Das ist am schnellsten und am günstigsten. Wichtig zu wissen: Dabei haftest du mit deinem privaten Geld. Sprich deshalb mit einem Versicherungsberater darüber, welche Versicherung für dich sinnvoll ist, zum Beispiel eine Betriebshaftpflicht.

Danach: Diese zwei Schritte vergessen fast alle

1. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Nach der Anmeldung füllst du ihn online über ELSTER aus. Dort entscheidest du auch, ob du Kleinunternehmer sein willst. Danach bekommst du deine Steuernummer.

2. Die Meldung bei der Berufsgenossenschaft. Das hatte ich selbst nicht auf dem Schirm. Die IHK hat mir erzählt, dass genau das am häufigsten vergessen wird und es dann einen Säumniszuschlag geben kann. Du musst dich innerhalb einer Woche nach der Gründung bei deiner Berufsgenossenschaft melden. Welche für dich zuständig ist, erfährst du kostenlos bei der Infoline der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter 0800 6050404.

IHK-Mitglied wirst du automatisch

Mit der Gewerbeanmeldung wirst du automatisch Mitglied in deiner IHK. Solange dein Gewinn klein ist, zahlst du dort als Einzelunternehmer in der Regel keinen Beitrag. Dafür kannst du die Beratung kostenlos nutzen. Bei mir haben sich zwei Berater sogar meine Produkte angeschaut. Das nutzt kaum jemand, und das ist echt schade.

IHK oder Handwerkskammer?

Wer 3D-Drucke herstellt und online verkauft, gehört in der Regel zur IHK. Ob in deinem Fall etwas anderes gilt, sagt dir das Gewerbeamt bei der Anmeldung.

Nebenbei zur Schule, zum Studium oder zum Job

Das geht. Viele starten im Nebenerwerb. Wenn du angestellt bist, schau in deinen Arbeitsvertrag, ob du eine Nebentätigkeit melden musst. Wenn du noch keine 18 bist, gelten besondere Regeln: 3D-Drucke verkaufen unter 18

Checkliste vor dem ersten Verkauf

Gewerbe, GPSR, Verpackung und alles andere zum Abhaken. Kostenlos per Mail.

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Häufige Fragen

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Keine Rechts- oder Steuerberatung. Ich zeige dir, wie es bei mir war und was ich gelernt habe. Im Zweifel frag deine IHK, die berät kostenlos.