RECHTLICHES
Verpackungsgesetz und LUCID: Was du beim Verschicken brauchst
Von Samuel Hofert · Stand: November 2026
Kurz gesagt
Wer Pakete an Privatkunden schickt, muss sich im Verpackungsregister LUCID registrieren und die Verpackung bei einem dualen System lizenzieren. Die Registrierung ist kostenlos, die Lizenz kostet bei kleinen Mengen meist nur einen kleinen Betrag im Jahr. Eine Untergrenze gibt es nicht.
Das Thema hat fast keiner auf dem Schirm, der anfängt. Ich am Anfang auch nicht. Dabei ist es in einer halben Stunde erledigt.
Warum es das gibt
Jeder Karton, jedes Füllmaterial und jede Tüte, die bei deinem Kunden landet, wird irgendwann Müll. Für die Entsorgung zahlen die, die die Verpackung in Umlauf bringen. Das bist du, sobald du Pakete an Privatleute verschickst.
Was du machen musst
- Bei LUCID registrieren. LUCID ist das Verpackungsregister der Zentralen Stelle Verpackungsregister. Die Registrierung ist kostenlos und geht online.
- Die Verpackung lizenzieren. Du schließt einen Vertrag mit einem dualen System, zum Beispiel dem Grünen Punkt oder einem der anderen Anbieter. Dort gibst du an, wie viel Karton, Papier und Plastik du ungefähr im Jahr verschickst.
- Die Mengen auch bei LUCID melden. Was du beim dualen System angibst, trägst du auch bei LUCID ein.
Das gilt für alles, was beim Kunden ankommt: Karton, Füllmaterial, Klebeband und auch die Tüte um dein Produkt.
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Was kostet das?
Die Registrierung kostet nichts. Für die Lizenz hat mir die IHK im Interview gesagt, dass man bei kleinen Mengen oft mit 50 bis 60 € im Jahr rechnen muss. Je nach Anbieter und Menge kann es auch weniger sein.
Für jemanden, der nur drei oder vier Teile im Monat verkauft, ist das ärgerlich. Aber eine Untergrenze, ab der man nichts machen muss, gibt es nicht.
Was sich seit August 2026 geändert hat
Seit dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung, dazu ein neues deutsches Gesetz. Für dich als kleinen Verkäufer bleibt das Wichtigste gleich: registrieren und lizenzieren. Einige neue Regeln kommen erst in den nächsten Jahren, zum Beispiel weniger Leerraum in Versandkartons ab 2030.
Wenn du schon einen Vertrag mit einem dualen System hast, frag bei deinem Anbieter nach, ob er für 2027 angepasst werden muss.
Was passiert, wenn du es nicht machst?
Dann darfst du die Produkte eigentlich gar nicht verkaufen. Es drohen Bußgelder und Abmahnungen von Konkurrenten. Die IHK hat im Interview erzählt, dass sich manche erst wundern, wenn die Abmahnung kommt.
Mein Tipp
Mach es direkt am Anfang, zusammen mit der Gewerbeanmeldung. Dann ist es erledigt, und du musst nur einmal im Jahr die Mengen anpassen.
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Keine Rechts- oder Steuerberatung. Ich zeige dir, wie es bei mir war und was ich gelernt habe. Im Zweifel frag deine IHK, die berät kostenlos.
