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RECHTLICHES

Kleinunternehmer mit 3D-Druck: Lohnt sich die Regelung für dich?

Von Samuel Hofert · Stand: November 2026

Kurz gesagt

Als Kleinunternehmer weist du keine Umsatzsteuer aus und hast weniger Papierkram. Das geht, solange dein Umsatz im Vorjahr nicht über 25.000 € lag und im laufenden Jahr nicht über 100.000 € liegt. Für die meisten, die mit einem 3D-Drucker starten, lohnt sich das.

Ich hab die Kleinunternehmerregelung genutzt, und ich würde es wieder so machen. Hier ist, was du dazu wissen musst.

Was bedeutet Kleinunternehmer?

Kleinunternehmer ist keine eigene Firmenform. Es ist eine Regel im Umsatzsteuergesetz, Paragraf 19. Sie bedeutet: Du schlägst auf deine Preise keine Umsatzsteuer drauf und musst auch keine ans Finanzamt abführen. Für deine Kunden ist dein Preis einfach der Endpreis.

Nicht verwechseln: "Kleingewerbe" heißt nur, dass du ein kleines Gewerbe hast. Ob du Kleinunternehmer bist, entscheidest du extra.

Die Grenzen

  • Im Vorjahr nicht mehr als 25.000 € Umsatz
  • Im laufenden Jahr nicht mehr als 100.000 € Umsatz

Gemeint ist der Umsatz, nicht der Gewinn. Für die meisten, die anfangen, ist das weit weg.

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Die Vorteile

  • Du rechnest keine Umsatzsteuer aus. Dein Preis ist einfach dein Preis.
  • Weniger Papierkram, zum Beispiel keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen.
  • Gegenüber Privatkunden kannst du günstiger sein oder mehr behalten, weil keine 19 % abgehen.

Der Nachteil

Du kannst dir die Umsatzsteuer aus deinen Einkäufen nicht zurückholen. Das nennt man Vorsteuerabzug. Kaufst du einen Drucker für 600 €, bekommst du die knapp 96 € Umsatzsteuer darin also nicht zurück.

Die IHK hat es mir im Interview so erklärt: Wer viel und teuer einkauft, muss nachrechnen. Wer wenig einkauft, fährt mit der Kleinunternehmerregelung meistens besser. Beim 3D-Druck kaufst du vor allem Filament und ab und zu einen Drucker. Darum lohnt sie sich für die meisten.

So beantragst du sie

Nach der Gewerbeanmeldung füllst du über ELSTER den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. Dort gibst du an, dass du die Kleinunternehmerregelung nutzen willst. Das ist alles.

Eigentlich gilt die Regelung von selbst, solange du unter den Grenzen bleibst. Kreuz sie im Fragebogen trotzdem ausdrücklich an. Dann ist von Anfang an klar, dass du keine Umsatzsteuer berechnest.

Was auf deine Rechnungen muss

Ein Hinweis, dass du keine Umsatzsteuer berechnest. Zum Beispiel: "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

Einkommensteuer zahlst du trotzdem

Kleinunternehmer heißt nicht steuerfrei. Dein Gewinn zählt zu deinem Einkommen. Ob du darauf Steuern zahlst, hängt davon ab, wie viel du insgesamt im Jahr verdienst. Im Zweifel hilft ein Steuerberater oder deine IHK.

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Häufige Fragen

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Keine Rechts- oder Steuerberatung. Ich zeige dir, wie es bei mir war und was ich gelernt habe. Im Zweifel frag deine IHK, die berät kostenlos.