RECHTLICHES
3D-Drucke verkaufen in Österreich: Was anders ist als in Deutschland
Von Samuel Hofert · Stand: November 2026
Kurz gesagt
In Österreich brauchst du eine Gewerbeberechtigung, und beim 3D-Druck von Kunststoffprodukten landet man laut WKO meistens bei der Kunststoffverarbeitung, einem reglementierten Handwerk mit Befähigungsnachweis. Klär deshalb vor der Anmeldung beim WKO-Gründerservice, welches Gewerbe für dich passt. Die Kleinunternehmergrenze liegt im Moment bei 55.000 € Umsatz.
Ehrlich vorweg: Ich hab meine 3D-Drucke in Deutschland verkauft, nicht in Österreich. Ich kenne das österreichische System also nicht aus eigener Erfahrung. Weil die Frage aber oft kommt, hab ich recherchiert, was dort anders ist. Und eine Sache ist deutlich anders als in Deutschland.
Der große Unterschied: das Gewerbe
In Deutschland meldest du ein Gewerbe an, und fertig. In Österreich gibt es freie Gewerbe und reglementierte Gewerbe. Für reglementierte brauchst du einen Befähigungsnachweis.
Und genau hier wird es beim 3D-Druck knifflig:
- Ein eigenes "3D-Druck-Gewerbe" gibt es nicht. Das hat das Wirtschaftsministerium im Mai 2026 auf eine Anfrage im Parlament so beantwortet. Gewerbe werden nach Tätigkeit und Produkt eingeteilt, nicht nach dem Werkzeug.
- Wer Produkte aus Kunststoff herstellt, landet laut den Infos der WKO meistens bei der Kunststoffverarbeitung. Die steht in der Gewerbeordnung als Handwerk, ist also reglementiert.
- Laut Ministerium gibt es im Gewerberegister GISA zwei Berechtigungen, die auf 3D-Druck eingeschränkt sind. Beide gehören zur Kunststoffverarbeitung.
- Für so eine eingeschränkte Berechtigung brauchst du laut WIFI und WKO einen Nachweis deiner Kenntnisse, zum Beispiel über einen Lehrgang, plus die Unternehmerprüfung oder eine vergleichbare Ausbildung.
Ein Wortlaut wie "Herstellung von Waren mittels 3D-Druck" als freies Gewerbe ist deshalb nicht so einfach, wie man oft liest. Was in deinem Fall passt, hängt davon ab, was du genau herstellst. Entscheiden tut am Ende die Gewerbebehörde.
Mein klarer Rat: Geh vor der Anmeldung zum Gründerservice der WKO in deinem Bundesland. Die Beratung dort ist für Gründer gedacht, und genau diese Frage können sie dir beantworten. Wichtig ist: Die Anmeldung muss vor dem ersten Verkauf passieren. Nachträglich geht das nicht.
Gewerbe anmelden und WKO
Wenn klar ist, welches Gewerbe passt, ist der Rest überschaubar:
- Anmeldung: Bei der Gewerbebehörde, online über GISA oder über die Wirtschaftskammer. Laut WKO ist die Anmeldung kostenlos.
- WKO-Mitgliedschaft: Mit der Gewerbeanmeldung wirst du automatisch Mitglied. Dafür zahlst du jedes Jahr eine Grundumlage, deren Höhe vom Gewerbe abhängt.
- Finanzamt: Innerhalb eines Monats nach der Anmeldung gibst du den Betriebseröffnungsbogen (Verf24) ab.
- Sozialversicherung: Die SVS bekommt deine Anmeldung automatisch. Im Moment kannst du dich unter Bedingungen von Kranken- und Pensionsversicherung ausnehmen lassen, wenn dein Gewinn nicht über 6.613 € im Jahr liegt. Die Unfallversicherung zahlst du dann trotzdem. Frag genau das beim Gründerservice oder bei der SVS nach.
Checkliste vor dem ersten Verkauf
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Kleinunternehmerregelung in Österreich
Die gibt es auch in Österreich, nur mit anderen Zahlen:
- Im Moment liegt die Grenze bei 55.000 € Umsatz, seit 1. Jänner 2025. Davor waren es 35.000 €.
- Die Grenze darf im Vorjahr und im laufenden Jahr nicht überschritten werden.
- Überschreitest du sie im laufenden Jahr um höchstens 10 Prozent, bleibt die Befreiung für dieses Jahr bestehen. Im nächsten Jahr nicht mehr.
Wie die Regelung in Deutschland funktioniert und warum ich sie genutzt hab, steht hier: Kleinunternehmer
Auch in Österreich gilt: Kleinunternehmer heißt nicht steuerfrei. Dein Gewinn zählt zum Einkommen. Im Moment sind laut WKO bis 13.539 € Einkommen im Jahr steuerfrei.
Verpackung: Lizenzieren statt LUCID
In Deutschland registrierst du dich bei LUCID. In Österreich läuft es anders, das Prinzip ist aber gleich. Laut WKO musst du Verpackungen, die du an Privatkunden in Österreich verschickst, bei einem Sammel- und Verwertungssystem lizenzieren. Das bekannteste ist die ARA, es gibt aber auch andere Anbieter.
- Eine Untergrenze beim Umsatz gibt es nicht.
- Bringst du höchstens 1.500 kg Haushaltsverpackungen im Jahr in Umlauf, kannst du einen jährlichen Pauschalbetrag zahlen.
Verschickst du auch nach Deutschland, gelten dort die deutschen Regeln. Dann brauchst du zusätzlich LUCID. Mehr dazu: Verpackungsgesetz
GPSR gilt überall in der EU
Die Produktsicherheitsverordnung GPSR ist eine EU-Verordnung. Sie gilt in Österreich genau wie in Deutschland. Name und Adresse aufs Produkt und ins Angebot, Sicherheitshinweise und bei Spielzeug die CE-Kennzeichnung. Mein Shop musste eine Zeit offline, unter anderem wegen fehlender CE-Kennzeichnung. Alles dazu: GPSR und CE
Was gleich bleibt
- Lizenzen für fremde Modelle prüfst du genauso: Lizenzen
- Etsy und Kleinanzeigen funktionieren in Österreich genauso, die Plattform übernimmt deine Pflichten nicht.
- Deine Arbeitszeit gehört in den Preis. Rechne das mit meinem Kosten-Rechner durch.
Mein Fazit
Das meiste ist in Österreich ähnlich wie in Deutschland. Der eine große Unterschied ist das Gewerbe, und genau da solltest du nicht raten. Mir hat in Deutschland die IHK kostenlos bei rechtlichen Fragen geholfen. In Österreich ist dafür der Gründerservice der WKO da. Nutz das, bevor du dein Gewerbe anmeldest.
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Keine Rechts- oder Steuerberatung. Ich zeige dir, wie es bei mir war und was ich gelernt habe. Im Zweifel frag deine IHK, die berät kostenlos.
