RECHTLICHES
Markenrecht beim 3D-Druck: Logos, Figuren und "passend für"
Von Samuel Hofert · Stand: November 2026
Kurz gesagt
Fremde Logos, Markennamen als Produktname und bekannte Figuren darfst du ohne Erlaubnis nicht verkaufen. Erlaubt ist meistens, eine Marke zu nennen, um zu zeigen, wofür dein Zubehör gedacht ist, etwa mit "passend für". Auch die Form eines Produkts kann als Design geschützt sein.
Mein Bestseller waren Türme, die mit GraviTrax kompatibel sind. Da stellt sich sofort die Frage: Wie darf ich eine fremde Marke nennen, ohne Ärger zu bekommen? Hier ist, was du dazu wissen solltest.
Wichtig vorweg: Ich bin kein Anwalt. Das hier ist ein Überblick aus meiner Erfahrung und aus dem, was IHK und Fachanwälte dazu schreiben. Bei konkreten Fragen frag deine IHK oder einen Anwalt für Markenrecht.
Drei Rechte, die du kennen musst
Beim 3D-Druck geht es meistens um drei verschiedene Schutzrechte:
- Markenrecht: Schützt Namen und Logos, zum Beispiel einen Produktnamen oder ein Firmenlogo.
- Urheberrecht: Schützt Werke, zum Beispiel bekannte Figuren aus Filmen, Serien oder Spielen.
- Designrecht: Schützt das Aussehen eines Produkts, also seine Form.
Ein Produkt kann gegen alle drei auf einmal verstoßen. Dass ein Modell kostenlos im Netz steht, heißt bei keinem davon, dass du es verkaufen darfst. Wie das bei Lizenzen für Modelle aussieht, steht hier: Lizenzen beim 3D-Druck
Logos und Markennamen
Ein fremdes Logo auf deinem Druck ist fast immer tabu. Das gilt auch für Schlüsselanhänger, Halter oder Deko mit dem Logo einer Automarke, eines Fußballvereins oder einer Spielefirma. Auch ein Markenname im Produktnamen, als würde das Teil vom Hersteller kommen, ist ein Problem.
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"Passend für" und "kompatibel mit"
Hier wird es spannend. Du darfst eine fremde Marke nennen, wenn du damit zeigst, wofür dein Produkt gedacht ist. Das steht in Paragraf 23 Markengesetz. Gedacht ist das vor allem für Zubehör und Ersatzteile.
Darauf solltest du laut Fachanwälten achten:
- Klar als Fremdprodukt kennzeichnen. Zum Beispiel mit "passend für", "geeignet für" oder "kompatibel mit".
- Dein eigener Name steht im Vordergrund. Die fremde Marke ist nur der Hinweis, wofür es ist.
- Kein Logo. Die Wortmarke im Text ist etwas anderes als das Logo auf dem Foto.
- Nicht als Blickfang. Die Marke nicht fett ganz vorne in den Titel knallen.
- Kein Eindruck einer Verbindung. Nichts, was nach "offizieller Händler" oder "Original" klingt.
Bei Zubehör heißt das zum Beispiel: Das Produkt heißt Turm, und im Text steht, mit welchem System er kompatibel ist. Wenn du unsicher bist, frag vorher deine IHK.
Figuren und Fan-Art
Hier sind die meisten unterwegs, und hier ist es am heikelsten. Bekannte Figuren sind meistens urheberrechtlich geschützt und oft zusätzlich als Marke eingetragen. Ein Fan-Modell auf einer Plattform ist praktisch nie für den Verkauf freigegeben, nur weil es Fan-Art ist. Die Rechte an der Figur hat ja nicht der Designer, sondern das Studio dahinter.
Mein ehrlicher Rat: Lass es. Selbst wenn es ein, zwei Mal gut geht, ist es kein Geschäft, auf das du bauen kannst. Mehr dazu, was stattdessen funktioniert: Was kann man mit dem 3D-Drucker verkaufen?
Designschutz: Auch Formen sind geschützt
Viele denken nur an Namen und Logos. Aber auch das Aussehen eines Produkts kann geschützt sein:
- Eingetragenes Design: Kann bis zu 25 Jahre gelten.
- Nicht eingetragenes EU-Design: Schützt ein neues Design drei Jahre lang ab der ersten Veröffentlichung in der EU, ganz ohne Anmeldung.
Seit der EU-Designreform vom 1. Mai 2025 geht der Schutz ausdrücklich auch auf 3D-Druck ein. Wer eine Datei mit einem geschützten Design gewerblich erstellt, herunterlädt, kopiert oder weitergibt, damit jemand das Produkt herstellen kann, kann ein Design verletzen. Privat und ohne Verkauf bleibt das laut IHK erlaubt.
Für dich heißt das: Ein Ersatzteil, das genau aussieht wie das Original, ist nicht automatisch erlaubt, nur weil du es selbst modelliert hast.
Was eine Abmahnung bedeutet
Eine Abmahnung ist ein Schreiben, meistens von einem Anwalt. Darin steht, dass du etwas unterlassen sollst. Oft liegt eine Unterlassungserklärung bei und eine Rechnung für die Anwaltskosten.
Wenn du eine bekommst:
- Ruhig bleiben, aber die Frist ernst nehmen.
- Nichts ungeprüft unterschreiben.
- Das Angebot erstmal offline nehmen.
- Zu einem Anwalt für Markenrecht gehen. Die IHK kann dir oft sagen, wo du jemanden findest.
Dazu kommt: Plattformen wie Etsy nehmen Angebote runter, wenn ein Rechteinhaber sich meldet. Das kann deinen ganzen Shop treffen.
Mein Fazit
Eigene Designs und klar gekennzeichnetes Zubehör sind der sichere Weg. Fremde Logos, Figuren und Fan-Art sind es nicht. Wenn du "passend für" schreibst, mach es zurückhaltend und ehrlich. Und wenn du unsicher bist, frag lieber vorher als nach der Abmahnung. Bei mir war es bei rechtlichen Fragen die IHK, die mir kostenlos geholfen hat.
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Häufige Fragen
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RECHTLICHES
Darf ich 3D-Drucke von Thingiverse, Printables oder MakerWorld verkaufen?
Nur wenn die Lizenz es erlaubt. Steht "NC" drin oder ist es die "Standard Digital File License", darfst du die Drucke nicht verkaufen. Bei CC BY und CC BY-SA darfst du, wenn du den Designer nennst. In allen anderen Fällen: Designer fragen oder eine kommerzielle Lizenz kaufen.
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Was kann man mit dem 3D-Drucker verkaufen? Ideen, die wirklich laufen
Am besten laufen Teile für eine klare Nische: Ersatzteile und Erweiterungen für ein bestimmtes Produkt oder Zubehör für ein Hobby, das du selbst kennst. Allgemeine Sachen wie Organizer druckt jeder. Am wichtigsten ist aber, dass du hinter dem Produkt stehst.
DER ÜBERBLICK
3D-Drucke verkaufen: Was du wirklich beachten musst
Ja, du darfst deine 3D-Drucke verkaufen. Dafür brauchst du ein Gewerbe, die Erlaubnis für das Modell, die Angaben nach der Produktsicherheitsverordnung (GPSR) und eine Registrierung im Verpackungsregister LUCID. Bei Spielzeug und allem mit Strom kommt die CE-Kennzeichnung dazu.
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Ich zeige dir, wie es bei mir war und was ich gelernt habe. Im Zweifel frag deine IHK, die berät kostenlos.
